Klasse: FFP2
Kategorie: III
Die filtrierende Halbmaske ZF 0/24A FFP2 NR D bietet kompletten Schutz der Atemwege vor Aerosolen aus festen und flüssigen Partikeln, sofern die Konzentration der dispersen Phase des Aerosols in der Luft nicht das Zehnfach der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) überschreitet – bis zu 10 x MAK-Wert.
Die Halbmaske ZF 0/24A FFP2 NR D ist eine Einweg-Schalenmaske, die für eine Arbeitsschicht (max. 8 Stunden) vorgesehen ist. Sie sollte nicht verwendet werden, wenn die Sauerstoffkonzentration in der Luft weniger als 17 % beträgt.
Die von uns hergestellten Halbmasken sind antielektrostatische Produkte und können in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden
Anwendung:
Am häufigsten eingesetzt im Bergbau, in der Chemie, im Schiffbau, in der Metallurgie, in der Hartholzverarbeitung und insbesondere für Stäube und Dämpfe wie Asbest, Quarz, Aluminium, Kupfer, Barium, Titan, Vanadium, Chrom, Mangan, Kohlenstaub – bis zu 10 x MAK.
Eigenschaften:
Die filtrierende Halbmaske ZF 0/24A FFP2 NR D besteht aus:
– mehrschichtigem Filtermaterial
– zwei Kopfbändern
– einem Nasenclip
– einer Nasendichtung
Anforderungen:
Unsere Halbmasken entsprechen der europäischen Norm EN 149:2001 + A1:2009. Alle von uns hergestellten Halbmasken haben eine vom Institut für Arbeitsmedizin ausgestellte Bewertung, dass die bei ihrer Herstellung verwendeten Rohstoffe keine hautreizende Wirkung hervorrufen und die Gesundheit des Benutzers unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Einsatzbedingungen nicht beeinträchtigen.
Klasse: FFP2
Kategorie: III
Die filtrierende Halbmaske ZF 0/24AZ FFP2 NR D bietet kompletten Schutz der Atemwege vor Aerosolen aus festen und flüssigen Partikeln, sofern die Konzentration der dispersen Phase des Aerosols in der Luft nicht das Zehnfach der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) überschreitet – bis zu 10 x MAK-Wert.
Die Halbmaske ZF 0/24AZ FFP2 NR D ist eine Einweg-Schalenmaske, die für eine Arbeitsschicht (max. 8 Stunden) vorgesehen ist. Sie sollte nicht verwendet werden, wenn die Sauerstoffkonzentration in der Luft weniger als 17 % beträgt.
Die von uns hergestellten Halbmasken sind antielektrostatische Produkte und können in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden
Anwendung:
Am häufigsten eingesetzt im Bergbau, in der Chemie, im Schiffbau, in der Metallurgie, in der Hartholzverarbeitung und insbesondere für Stäube und Dämpfe wie Asbest, Quarz, Aluminium, Kupfer, Barium, Titan, Vanadium, Chrom, Mangan, Kohlenstaub – bis zu 10 x MAK.
Eigenschaften:
Die filtrierende Halbmaske ZF 0/24AZ FFP2 NR D besteht aus:
– mehrschichtigem Filtermaterial
– zwei Kopfbändern
– einem Nasenclip
– einer Nasendichtung
– einem auslassventil
Anforderungen:
Unsere Halbmasken entsprechen der europäischen Norm EN 149:2001 + A1:2009. Alle von uns hergestellten Halbmasken haben eine vom Institut für Arbeitsmedizin ausgestellte Bewertung, dass die bei ihrer Herstellung verwendeten Rohstoffe keine hautreizende Wirkung hervorrufen und die Gesundheit des Benutzers unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Einsatzbedingungen nicht beeinträchtigen.
Klasse: FFP2
Kategorie: III
Die filtrierende Halbmaske ZF 0/26 Z FFP2 NR D bietet kompletten Schutz der Atemwege vor Aerosolen aus festen und flüssigen Partikeln, sofern die Konzentration der dispersen Phase des Aerosols in der Luft nicht das Zehnfach der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) überschreitet – bis zu 10 x MAK-Wert.
Die Halbmaske ZF 0/26 Z FFP2 NR D ist eine Einweg-Schalenmaske, die für eine Arbeitsschicht (max. 8 Stunden) vorgesehen ist. Sie sollte nicht verwendet werden, wenn die Sauerstoffkonzentration in der Luft weniger als 17 % beträgt.
Die von uns hergestellten Halbmasken sind antielektrostatische Produkte und können in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden
Anwendung:
Am häufigsten eingesetzt im Bergbau, in der Chemie, im Schiffbau, in der Metallurgie, in der Hartholzverarbeitung und insbesondere für Stäube und Dämpfe wie Asbest, Quarz, Aluminium, Kupfer, Barium, Titan, Vanadium, Chrom, Mangan, Kohlenstaub – bis zu 10 x MAK.
Eigenschaften:
Die filtrierende Halbmaske ZF 0/26Z FFP2 NR D besteht aus:
– mehrschichtigem Filtermaterial
– zwei Kopfbändern
– einem Nasenclip
– einer Nasendichtung
– einem auslassventil
Anforderungen:
Unsere Halbmasken entsprechen der europäischen Norm EN 149:2001 + A1:2009. Alle von uns hergestellten Halbmasken haben eine vom Institut für Arbeitsmedizin ausgestellte Bewertung, dass die bei ihrer Herstellung verwendeten Rohstoffe keine hautreizende Wirkung hervorrufen und die Gesundheit des Benutzers unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Einsatzbedingungen nicht beeinträchtigen.
Klasse: FFP2
Kategorie: III
Bestimmung:
Die filtrierende Halbmaske ZF 0/31 Z FFP2 R D mit Ausatemventil bietet kompletten Schutz der Atemwege vor Aerosolen aus festen und flüssigen Partikeln, sofern die Konzentration der dispersen Phase des Aerosols in der Luft nicht das Zehnfach der Maximalen Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) überschreitet – bis zu 10 x MAK-Wert.
Die filtrierende Halbmaske ZF 0/31 Z FFP2 R D ist eine flache, wiederverwendbare Atemschutzmaske, die für 3 Arbeitsschichten (3 x 8 Stunden) vorgesehen ist. Sie sollte nicht verwendet werden, wenn die Sauerstoffkonzentration in der Luft weniger als 17 % beträgt.
Die von uns hergestellten Halbmasken sind antielektrostatische Produkte und können in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden
Anwendung:
Am häufigsten eingesetzt im Bergbau, in der Chemie, im Schiffbau, in der Metallurgie, in der Hartholzverarbeitung und insbesondere für Stäube und Dämpfe wie Asbest, Quarz, Aluminium, Kupfer, Barium, Titan, Vanadium, Chrom, Mangan, Kohlenstaub – bis zu 10 x MAK.
Eigenschaften:
Die filtrierende Halbmaske ZF 0/31Z FFP2 R D besteht aus:
– mehrschichtigem Filtermaterial
– zwei Kopfbändern
– einem Nasenclip
– einer Nasendichtung
– einem auslassventil
Anforderungen:
Unsere Halbmasken entsprechen der europäischen Norm EN 149:2001 + A1:2009. Alle von uns hergestellten Halbmasken haben eine vom Institut für Arbeitsmedizin ausgestellte Bewertung, dass die bei ihrer Herstellung verwendeten Rohstoffe keine hautreizende Wirkung hervorrufen und die Gesundheit des Benutzers unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Einsatzbedingungen nicht beeinträchtigen.